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Gebührenordnung

(Stand 01.08.2008)

Wir freuen uns Ihnen und Ihren Kindern hier am Ort Musikunterricht für verschiedenste Instrumente anbieten zu können. Dies wurde erst möglich durch die Gründung eines Vereins. Unsere Satzung sieht um Unterricht an der Musikschule zu erhalten einen jährlichen Mitgliedsbeitrag (Familienbeitrag) vor. Hierdurch ist es uns möglich unsere Aufgaben wie: Einstellung von Lehrkräften, Versicherung der Schüler, Instrumente und Raumbeschaffung u. a. zu erfüllen bzw. zu unterstützen. Diese Mitgliedschaft muss muss mit dem separaten Anmeldeformular zusätzlich zur Unterrichtsanmeldung erfolgen.

                                     Jahresmitgliedsbeitrag:   8,00 Euro

 Der Betrag ist immer im Juni des laufenden Jahres fällig und wird durch Kontoabbuchung eingezogen.

Monatliche Gebühren                                        Kinder       Erwachsene

MFE (Musikalische Früherziehung) ab 4 Jahre
45-60 Minuten                                                       16,00 €             -----

Bongo Gruppe von 6-8 Jahre
45-60 Minuten                                                       16,00 €             -----

Hauptfach im Gruppenunterricht
2 Schüler 30 Minuten                                             23,00 €          28,00 €
3 Schüler 45 Minuten                                             23,00 €          28,00 €
2 Schüler 45 Minuten                                             30,00 €          36,00 €

Hauptfach im Einzelunterricht
               30 Minuten                                             39,00 €          47,00 €
               45 Minuten                                             55,00 €          66,00 €

Ergänzungsfächer z.B. Musizierkreis
Wenn ein Hauptfach belegt wird                                5,00 €           6,00 €
Wenn kein Hauptfach belegt wird                            16,00 €          19,00 €

Leihgebühr Instrumente (siehe Mietverrag)           10,00 €          10,00 €

Familienermässigung
Besuchen mehrere Famiienangehörige den Unterricht der Musikschule, ermässigt sich die Gebühr für den Zweiten und jeden weiteren Angehörigen um 20%.

Unterrichtsgebühren für junge Erwachsene (18-25 Jahre)
Wer zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr noch in Ausbildung, Schule oder Studium ist kann mit einer Schulbescheinigung bei der Gebührenberechnung als Schüler abgerechnet werden. Nach dem 25. Lebensjahr wird jeder Musikschüler bei den Gebühren als Erwachsener abgerechnet.

Allgemein
Die Unterrichtsgebühr ist ein Jahresentgeld und in 12 gleichen Beträgen zu Beginn eines jeden Monats zu bezahlen. Die Gebühr ist auch für angefangene Monate und die Ferienzeit zu entrichten. Ein Erlass des Schulgeldes wegen versäumtem Unterricht wird nicht gewährt. Wenn der Unterricht durch Verschulden des Lehrers mehr als zweimal Semester ausgefallen ist und ein Nachholen nicht möglich war erfolgt am Ende des Semesters eine Gutschrift. Wenn der Unterricht wegen Krankheit des Schülers länger als einen Monat ausfällt kann auf schriftlichen Antrag die Gebühr gekürzt werden. Die Unterrichtsgebühren werden durch Kontoabbuchung eingezogen.

Die Musikschule Beuren e. V. ist staatlich anerkannt nach § 4 des Jugendbildungsgesetzes.